Unsere Leistungen
24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche stehen wir Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Pflege kompetent zur Seite. Wir pflegen in gewohnter Umgebung und in enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt, auch nach Krankenhausaufenthalten, Reha oder sonstigen Behandlungen.
Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet im ersten Moment, fremden Menschen zu vertrauen. Häusliche Pflege bietet alten und kranken Menschen die Möglichkeit, so lange wie möglich in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu leben, somit gesundheitserhaltende, sowie fördernde Einflüsse in der gewohnten sozialen Umgebung zu erhalten.
Leistungen der Häuslichen Alten- und Krankenpflege
Ihr Partner in Sachen Kranken- und Altenpflege
Infoblätter, Formulare und Anträge:
- Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick
- Preise / Vergütung für Pflegesachleistungen
- Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistunge (hier klicken)
- Betreuungsverfügung (hier klicken)
- Eintragung einer Vorsorgevollmacht (hier klicken)
- Textbausteine für eine Patientenverfügung (hier klicken)
- Vorsorgevollmacht (hier klicken)
Wir übernehmen folgende Leistungen, ganz nach Ihren Bedürfnissen:
Unsere Gratisleistungen:
- Wir unterstützen Sie bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse sowie an Behörden
- Wir unterstützen Sie bei Anträgen auf Pflegegrade
- Wir organisieren dauerhaftes Personal nur für Sie („24h-Pflege“)
- Wir vermitteln bei Bedarf Essen auf Rädern, Fußpflege, Haushaltshilfen und mehr
- Wir beraten und unterstützen Angehörige
- UND VIELE WEITERE LEISTUNGEN
Grundpflege nach SGB XI §36 (Kostenträger sind Pflegekassen, Sozialämter oder Privatzahler)
- Hilfestellung bei der Körperpflege
- Duschen und Baden
- An- und Auskleiden
- Hautpflege
- Kochen und das Anreichen von Mahlzeiten
- Reinigung der Wohnung/ Wäsche waschen und bügeln
- Hilfe beim Toilettengang
- Einkaufen oder Besorgungen
- Beheizen der Räume
- UND VIELE WEITERE LEISTUNGEN
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot nach Bedarf.
Medizinische Versorgung nach SGB V §37 Häusliche Krankenpflege (Kostenträger sind die Krankenkassen)
- Versorgung von Wunden
- Richten von Medikamenten / Verabreichen von Medikamenten
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen/ Binden von Kompressionsverbänden
- Blutzuckermessung / Blutdruckmessung
- Legen, Versorgen und Wechseln von Kathetern
- Stomabehandlungen
- Legen/ Wechseln von Magensonden
- Versorgung von Einläufen
- Anhängen von Infusionen
- UND VIELE WEITERE LEISTUNGEN
Haushaltshilfe nach SGB V §38 (Kostenträger sind die Krankenkassen)
- Versorgung nach Krankenhausaufenthalt
- Hilfe nach einer Rehabilitationsbehandlung
- Entlastung während einer Schwangerschaft oder auch nach der Entbindung
- Putzen der Räumlichkeiten
- Waschen und Wechseln von Wäsche
- Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten
- Hüten und Beaufsichtigen von Kindern
- UND VIELE WEITERE LEISTUNGEN
Urlaubsvertretung / Verhinderungspflege nach SGB XI § 39 (Kostenträger sind die Pflegekassen)
- Versorgung der Pflegebedürftigen bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
- Anpassen der Pflege ganz speziell nach Ihren Wünschen
- UND VIELE WEITERE LEISTUNGEN
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot nach Bedarf.
zusätzliche Betreuungsleistungen nach SGB XI §45b (Kostenträger sind die Pflegekassen)
- weitere Leistung neben den Pflegesachleistungen / Pflegegeld
- für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenz)
- Entlastung von Angehörigen durch Beaufsichtigen
- Vorlesen von Lieblingsbüchern, Zeitschriften oder Zeitungen
- Spazieren gehen
- UND VIELE WEITERE LEISTUNGEN
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot nach Bedarf.
Pflegekontrollbesuche nach SGB XI §37.3 (Kostenträger sind die Pflegekassen)
- Wenn Pflegebedürftiger durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gepflegt wird
- Kontrolle durch zugelassene Pflegedienste, ob die Pflege gesichert ist
- bei Pflegegrad 1, 2 und 3 HALBJÄHRLICH
- bei Pflegegrad 4 und 5 VIERTELJÄHRLICH
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne hierzu.
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Vereinfachung der Pflege
- monatlich können bis zu 40€ mit den Pflegekassen abgerechnet werden
- Fordern von Hilfsgeräten wie z.B. Messgeräte, Sehhilfen oder auch das Pflegebett
- Verbesserung des Wohnumfeldes (gesonderter Antrag)
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne hierzu.
Pflegeschulungen/ Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Engagierte nach SGB XI § 45
- Anspruch auf Pflegeberatung beim Pflegebedürtigen zu Hause (bis zu 2 Stunden, in Ausnahmefällen auch bis zu 8 Stunden)
- Praktische Anleitung und Tipps zum täglichen Umgang mit Pflegebedürftigen
- Anspruch auf Teilnahme an einem Pflegekurs in den Pflegeeinrichtungen (Sammelkurs)
- Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne hierzu.
Machen Sie sich keine Sorgen, wir kümmern uns um alles – rufen Sie einfach an!
Tel.: 040 - 307 404 66